Unser Tippgeber-Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, durch Ihre Empfehlungen mitzuverdienen. Wir möchten Ihre Wertschätzung honorieren und Ihnen für Ihre wertvollen Hinweise danken, die uns dabei helfen, unser Immobilienportfolio zu erweitern. Wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte, lassen Sie es uns wissen!
Damit wir die Immobilie entsprechend weiterleiten und verkaufen können, müssen Sie Ihren Kontakt über das Tippgeber-Konzept in Kenntnis setzen und sein Einverständnis über die Kontaktweitergabe einholen. Die Immobilie darf aktuell noch nicht von einem anderen Makler betreut werden (Maklervertrag) und zum Verkauf stehen. Sie dürfen mit dem Eigentümer befreundet und verwandt sein, jedoch nicht in derselben Immobilie wohnen (z.B. Ehepartner).
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig und dieser mit der Weitergabe einverstanden ist.
Grundsätzlich kann jeder Tippgeber werden. Ausgenommen sind bestimmte Berufsgruppen, sowie Personen, die selbst in der Immobilie leben oder mit dem Immobilienbesitzer verheiratet sind. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. bei Ihrem Arbeitgeber), dass Sie als Tippgeber agieren dürfen und diese Tätigkeit nicht widersprüchlich zu Ihrem Beruf steht.
Hier sind die Schritte, wie Sie von unserem Programm profitieren können:
Haben Sie eine Immobilie im Kopf oder Fragen zu unserem Tippgeber-Programm? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere freundlichen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den Prozess zu führen.
1. Was ist eine Tippgeber-Provision? Die Tippgeber-Provision ist eine Vergütung, die eine Person erhält, wenn sie einem Immobilienmakler einen Hinweis auf eine potenziell verkaufbare Immobilie gibt und dieser Hinweis zum Abschluss eines Kaufvertrags führt.
2. Wer kann Tippgeber werden? Prinzipiell kann jeder Tippgeber werden, der wertvolle Informationen über verkaufsbereite Immobilien liefert. Es sind keine speziellen Qualifikationen oder eine Berufszugehörigkeit erforderlich.
3. Wie hoch ist die übliche Tippgeber-Provision? Die Höhe der Provision kann variieren. Die genaue Provisionshöhe sollte im Voraus zwischen dem Makler und dem Tippgeber vereinbart werden.
4. Muss ich einen Vertrag mit dem Makler abschließen? Es ist ratsam, einen Vertrag abzuschließen, um die genauen Bedingungen der Zusammenarbeit und die Provisionssätze klar zu regeln. Dies schützt sowohl den Tippgeber als auch den Makler.
5. Kann ich Tippgeber-Provision für jede vermittelte Immobilie erhalten? Die Zahlung einer Tippgeber-Provision setzt voraus, dass der Tipp des Tippgebers tatsächlich zum Verkauf der Immobilie führt. Nicht jeder Hinweis führt automatisch zu einer Provision.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 10 - 16 Uhr
Freitag von 9 - 15 Uhr
und nach Vereinbarung!